
Änderung des Geschlechts nur nach Operation: Tschechien verurteilt
Weil Tschechien eine Änderung des Geschlechts bislang nur nach einer geschlechtsangleichenden Operation erlaubt, hat das Europäische Menschenrechtsgericht das Land am Donnerstag verurteilt. Geklagt hatte ein nonbinärer tschechischer Mensch, der bei seiner Geburt als männlich registriert worden war. Die tschechischen Behörden verweigerten ihm den Wechsel des Geschlechts zu neutral oder weiblich, da er keine geschlechtsangleichende Operation hatte vornehmen lassen. Dies ist bislang die gesetzliche Voraussetzung.