Salzburger Tageblatt - Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen

Börse
TecDAX 0.15% 3777.18
Euro STOXX 50 0.93% 6285.63
DAX 0.66% 25011.35
Goldpreis 1.48% 4076.4 $
SDAX 0.43% 18361.84
MDAX 0.42% 31812.87
EUR/USD -0.02% 1.1412 $
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen

Die Deutsche Bahn verbietet das Trinken von Alkohol an allen deutschen Bahnhöfen. "Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt", erklärte der Konzern am Dienstag. "Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt", erklärte DB-Chefin Evelyn Palla. Die Polizeigewerkschaften begrüßten den Schritt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht aber noch Diskussionsbedarf.

Textgröße:

"Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen", sagte Palla der "Bild"-Zeitung. Sie verwies auf den Schutz von Bahn-Mitarbeitenden und Reisenden.

Die Debatte über die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen wird seit Monaten geführt. Am Freitagabend kam es auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe erneut zu einem Vorfall, bei dem ein DB-Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Hintergrund war offenbar die Fahrkartenkontrolle eines alkoholisierten Mannes. Die genauen Umstände sind allerdings noch unklar.

Palla verwies dennoch auf den Vorfall und sprach von einem "brutalen und sinnlosen Angriff". "Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen."

Bislang gilt ein Verbot von Alkoholkonsum bereits an rund 30 großen deutschen Bahnhöfen, darunter Hamburg, Köln und München. "Die Erfahrung dort ist eindeutig", erklärte Palla. "Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll." Zum 1. September werden demnach die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Dafür werden in Abstimmung mit Kommunen und Behörden die lokalen Hausordnungen angepasst.

Das Verbot betrifft den Konsum auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Ausgenommen bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie sowie das Mitführen von originalverschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen. Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nannte die Initiative den "richtigen Beitrag, um Konflikte zu verringern und das Sicherheitsempfinden von Fahrgästen und Beschäftigten zu stärken und, im Ergebnis, die Sicherheit auch real zu erhöhen". Es sei aber "als Teil eines breiter angelegten Maßnahmenpakets zu verstehen", zu dem etwa auch "die Klärung finanzieller Verantwortlichkeiten" gehöre.

Innenminister Dobrindt sagte, er finde es "erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern". Die Frage der Durchsetzung sei allerdings problematisch. Auch würde er gerne mit Bahnchefin Palla "darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat", fügte der Minister hinzu.

Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG begrüßten den Schritt. Der Chef des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Bahnhöfe sind in Deutschland mittlerweile absolute Kriminalitäts-Hotspots. Der Alkoholkonsum vor allem in den großen Bahnhöfen, welche rund um die Uhr geöffnet sind, stellt ein großes Problem dar." Dort hielten sich auch viele Menschen auf, die gar keine Reiseabsichten haben.

Die DPolG erklärte aber auch, dass neue Regeln "noch keine Sicherheit" brächten. Wer "ein flächendeckendes Alkoholverbot an Bahnhöfen" fordere, müsse "auch die personellen Voraussetzungen" dafür schaffen, erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz. Auch liege "die Durchsetzung des Alkoholverbots zunächst in der Verantwortung der Deutschen Bahn", fügte er hinzu. "Die Bundespolizei wird erst hinzugezogen, wenn Personen einem Platzverweis nicht nachkommen oder weitere Rechtsverstöße begehen."

D.Schmid--SbgTB