Salzburger Tageblatt - Bayerisches LKA prüft politischen Hintergrund nach Brandattacke in München

Börse
MDAX 0.28% 32047.76
SDAX 0.35% 18524.17
Euro STOXX 50 -0.3% 6343.36
DAX -0.14% 25803.91
Goldpreis 1.26% 4470.9 $
TecDAX 0.63% 4038.23
EUR/USD 0.11% 1.1605 $
Bayerisches LKA prüft politischen Hintergrund nach Brandattacke in München
Bayerisches LKA prüft politischen Hintergrund nach Brandattacke in München

Bayerisches LKA prüft politischen Hintergrund nach Brandattacke in München

Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München hat das Bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen übernommen. Die Behörden prüfen einen möglichen politischen Hintergrund und einen Zusammenhang mit einem Rüstungsunternehmen.

Textgröße:

Nach dem Wurf mehrerer Brandsätze auf eine Baustelle in München ermittelt das Bayerische Landeskriminalamt wegen des Verdachts auf einen politisch motivierten Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich.

Die Brandsätze wurden in der Nacht zum Donnerstag auf eine Baustelle in Berg am Laim geworfen. Nach Medienberichten befindet sich diese unmittelbar vor der Zentrale des Technologie- und Rüstungsunternehmens Rohde & Schwarz. Das Unternehmen bestätigte, dass es dort einen Vorfall gegeben habe.

Ein Sprecher des Landeskriminalamts erklärte, die Ermittler gingen dem Verdacht eines politischen Hintergrunds nach. Deshalb übernahm das LKA den Fall. Zu Beginn der Ermittlungen äußerten sich die Behörden nicht abschließend dazu, ob das Unternehmen tatsächlich das Ziel der Attacke war oder welches Motiv hinter dem Vorfall stehen könnte.

Nach einer Fahndung nahm die Münchner Polizei zwei Personen fest. Dabei handelt es sich nach Polizeiangaben um eine 28 Jahre alte Frau und einen 38 Jahre alten Mann mit bulgarischer Staatsangehörigkeit. Ob und in welcher Form sie mit der Tat in Verbindung stehen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Behörden untersuchen den Tatort und die verwendeten Brandsätze sowie mögliche Verbindungen der Festgenommenen zum Geschehen. Eine abschließende Bewertung des Motivs oder der Verantwortlichkeit lag zunächst nicht vor.

O.Leitner--SbgTB