Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
Der Bundestag hat den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds frei gemacht. Das Parlament beschloss am Donnerstag in Berlin den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vorgesehen ist, dass im Regelfall künftig Kindergeld automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausbezahlt wird. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet damit, dass durch die Reform rund 300.000 Anträge auf Kindergeld im Jahr entfallen.
Die Reform mache "vielen jungen Familien das Leben leichter", erklärte Klingbeil. Die automatische Kindergeld-Auszahlung bedeute für sie: "Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie."
In einem ersten Schritt - voraussichtlich im März 2027 - soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, automatisch ausgezahlt werden. Es geht dann an jene Person, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufe - voraussichtlich ab November 2027 - soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Lediglich bei Unklarheiten sollen die Eltern weiterhin einen Antrag stellen müssen.
Die "Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist", heißt es in dem Gesetzestext. "Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen."
In allen Fällen soll die Familienkasse weiterhin die Anspruchsberechtigung prüfen. Dafür erforderliche Informationen sollen aber zwischen den Behörden ausgetauscht werden, ohne dass eine Übermittlung durch die Eltern erforderlich ist. Voraussetzung für das automatisierte Verfahren soll sein, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, ein Elternteil im Inland arbeitet und dass die Kontoverbindung vorliegt.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Neuregelung. "Diese könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben", erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. Er kritisierte aber, dass nichterwerbstätige Eltern von dem Verfahren ausgeschlossen würden und Geburten des ersten Kindes zunächst nicht erfasst werden.
Im Detail sieht das neue Kindergeld-Verfahren laut Bundesfinanzministerium so aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt für Steuern von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN-Kontonummer.
K.Schweiger--SbgTB