Salzburger Tageblatt - Sabotageserie an hunderten Autos mit Bauschaum: Anklage in Ulm erhoben

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Sabotageserie an hunderten Autos mit Bauschaum: Anklage in Ulm erhoben
Sabotageserie an hunderten Autos mit Bauschaum: Anklage in Ulm erhoben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Sabotageserie an hunderten Autos mit Bauschaum: Anklage in Ulm erhoben

Nach einer mutmaßlich zur Diffamierung der Grünen dienenden Sabotageserie an hunderten Autos hat die Staatsanwaltschaft Ulm mehrere Verdächtige angeklagt. Drei Männer und eine Frau im Alter von 18 bis 21 Jahren sollen 2024 in verschiedenen Städten in vier Bundesländern die Auspuffrohre zahlreicher Fahrzeuge mit Bauschaum befüllt haben, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Ihnen wird gemeinschaftliche Sachbeschädigung vorgeworfen.

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An den Autos seien zugleich Aufkleber mit der Aufschrift "Sei grüner!" sowie ein Bild des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) angebracht worden, teilte die Anklagebehörde weiter mit. Der Schaden wird demnach auf mehr als 13.000 Euro beziffert. Die Taten ereigneten sich in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Berlin.

Die Aktionen sollen nach bisherigen Erkenntnissen von einem bislang unbekannten Auftraggeber gesteuert worden sein, der die Gruppe gezielt gegen Geld angeworben haben soll, um die Taten politisch erscheinen zu lassen und das Wahlverhalten vor der Bundestagswahl im Februar 2025 zu beeinflussen. Für jedes beschädigte Fahrzeug seien den Beschuldigten 100 Euro versprochen worden. Die Ermittlungen gegen den unbekannten Hintermann seien nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmaßnahmen eingestellt worden.

Der Verdacht richtete sich nach den Taten zunächst gegen radikale Klimaaktivisten. Nach Medienberichten kamen die Ermittler später zu dem Schluss, dass es sich um eine gezielte Kampagne gehandelt haben könnte, die darauf abzielte, im Bundestagswahlkampf Stimmung gegen die Grünen zu machen.

Ein 19-jähriger Beschuldigter äußerte sich laut Staatsanwaltschaft umfangreich zu den Vorwürfen und belastete auch seine Mitangeklagten. Die übrigen Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe oder machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Anklage wurde zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Augsburg erhoben. Es muss die Anklage nun prüfen und über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden.

W.Strasser--SbgTB