Salzburger Tageblatt - Ausschuss-Chef: Isolierung von Landesverfassungsschutz bei AfD-Regierung denkbar

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Ausschuss-Chef: Isolierung von Landesverfassungsschutz bei AfD-Regierung denkbar
Ausschuss-Chef: Isolierung von Landesverfassungsschutz bei AfD-Regierung denkbar / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ausschuss-Chef: Isolierung von Landesverfassungsschutz bei AfD-Regierung denkbar

Der Geheimdienstausschuss des Bundestags stellt Überlegungen für den Fall an, dass die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag (PKGr) hält es in einer solchen Konstellation für denkbar, den Landesverfassungsschutz des AfD-regierten Bundeslands vom bundesweiten Informationsaustausch auszuschließen. "Bei verfassungsrechtlich bedenklichen Parteien wie der AfD müsste man abwägen, inwieweit Kooperationen zwischen den Verfassungsschutzämtern noch möglich sind", sagte der CDU-Politiker Marc Henrichmann dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag. "Wichtig ist: Sensible Informationen dürfen nicht abfließen."

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In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund liegt in Umfragen weit vor der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sehen Umfragen die AfD vor der Wahl am 20. September deutlich vorn. Vor einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben zuletzt mehrere Landesinnenminister gewarnt.

Sollte die Gefahr bestehen, dass im Falle einer AfD-Landesregierung wichtige Informationen abfließen, würden Verfassungsgerichte eine zentrale Rolle spielen, sagte Henrichmann. "Eine Partei alleine kann das Land nicht umkrempeln. Dagegen gibt es demokratische Sicherungsmechanismen."

Informationen zurückzuhalten, hält der PKGr-Vorsitzende indes für den falschen Ansatz. "Alle Behörden sind auf einen umfassenden Austausch angewiesen", sagte Henrichmann. Er halte es jedoch für möglich, "einen einzelnen Abnehmer komplett" abzukoppeln. Das sei aber "immer eine Abwägung zwischen Sicherheit und Arbeitsfähigkeit". Im Zweifel verlagere sich die Verantwortung für sensible Informationen von der Landesregierung in die Institutionen darunter. "Dann ist die einzelne Behörde, der einzelne Beamte für Entscheidungen umso mehr verantwortlich."

W.Herrmann--SbgTB