Salzburger Tageblatt - Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag

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Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag
Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hat die von der Koalition geplante Pflicht zum Arztbesuch gleich am ersten Krankheitstag kritisiert. "Das Aufsuchen einer Arztpraxis ist bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Zudem zeigte er sich auch skeptisch bei der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

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Es sei mit den geplanten Regeln zu befürchten, dass sich "künftig noch mehr Arbeitnehmende krank zur Arbeit schleppen, nicht genesen und letztendlich aufgrund langwieriger Verläufe mehr Krankheitstage aufweisen", sagte Schwartze. Er forderte die Politik auf, digitale und telemedizinische Angebote weiter ausbauen.

Auch der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, warnte vor den Folgen der Regierungspläne: "Für unsere Praxen ist das eine Katastrophe", sagte er den Funke-Zeitungen. Sollten Beschäftigte künftig bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, müssten die Praxen "mit Millionen zusätzlichen Patientinnen und Patienten rechnen". Darunter würden vor allem schwer und chronisch Kranke leiden, weil weniger Zeit für ihre Behandlung bleibe.

Die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung hatten sich am Mittwochabend beim Koalitionsausschuss auf tiefgreifende Änderungen bei der Krankschreibung geeinigt. So soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Die genaue Ausgestaltung dabei ist aber noch offen.

B.Huber--SbgTB