Kasse muss Abnehmspritze bei Hormonstörung nicht zahlen
Die gesetzliche Krankenkasse muss nicht für die Abnehmspritze zahlen, wenn diese wegen einer Hormonstörung verordnet wird. Die gesetzlichen Regelungen sind abschließend, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Es ging um das Medikament Mounjaro mit dem Wirkstoff Tirzepatid. Die Kassen können die Behandlungskosten aktuell nur bei Diabetes übernehmen.
In dem Eilverfahren aus Celle klagte eine 24 Jahre alte Frau, die eine Hormonstörung hat und stark übergewichtig ist. Ihre Gynäkologin sprach sich für Mounjaro zur Gewichts- und Symptomkontrolle aus, weil vorherige Medikamente keinen Erfolg hatten. Die Krankenkasse wollte aber nicht zahlen.
Das Gericht gab der Kasse in seinem Beschluss nun Recht. Die Abnehmspritze bleibe ein Lifestylemedikament. Es gebe keinen Raum für eine andere Betrachtung oder eine Einzelfallprüfung.
Auch handle es sich nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall. Die Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, was für die Gesundheit verfügbar sei.
G.Moser--SbgTB