Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
Die Bundesregierung verschärft das Vorgehen gegen den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zugewanderte aus EU-Staaten richten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. Eine weitere Neuerung: Die Auszahlung von Grundsicherung an Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, soll beendet werden.
"Die Sozialsysteme dürfen nicht ausgenutzt werden", schrieb Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Kurzbotschaftendienst X. "Mit unserem Aktionsplan bekämpfen wir Ausbeutung und Missbrauch." Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte: "Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat." Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, der Staat müsse konsequent handeln: "Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern."
Der Datenaustausch zwischen Behörden soll dem Ministerium zufolge verbessert werden, um Schlupflöcher zu schließen und Sozialbetrügern schneller auf die Schliche zu kommen. Kommunen sollen mehr Handhabe im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen. Hintermänner der "organisierten Ausbeutung" sollten stärker zur Verantwortung gezogen werden. Arbeitgeber, die auf Schwarzarbeit setzen, sollen stärker in Haftung genommen werden.
Ein Sprecher des Bundesbauministeriums betonte, im Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien könne es "als letztes Mittel" auch zu Enteignungen kommen. "Wenn in Quartieren Gebäude seit Jahren leer stehen, Fassaden bröckeln, Grundstücke vermüllen etc., dann betrifft das eben alle", sagte der Sprecher. Dagegen vorzugehen, sei für die Kommunen bislang rechtlich schwierig gewesen. Dies solle sich ändern.
Die Neuregelung soll es künftig auch möglich machen, per Haftbefehl gesuchten Menschen die Grundsicherung zu streichen. Das betrifft laut Bundesregierung insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz entsprechender Ladung entziehen. Eine Sprecherin des Bundessozialministeriums betonte am Mittwoch, die Betroffenen hätten weiterhin Anspruch auf Grundversorgung - aber eben erst nach Haftantritt in der Justizvollzuganstalt.
Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte, dass es sich um ein komplexes Gesetzgebungsprojekt handle - etwa beim Thema Datenaustausch zwischen den Behörden: "Wir sprechen von Datenaustausch zwischen Sozialämtern, Ausländerbehörden, Meldebehörden, Finanz- und Sicherheitsbehörden, Baubehörden, Kranken- und Pflegekassen, Nachrichten aus dem Zentralregister und so weiter." Dieser Austausch sei bislang nicht möglich.
Eines der gängigen Betrugsmodelle läuft so ab, dass organisierte Banden von Armut betroffene Menschen aus südosteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland holen, in sogenannten Schrottimmobilien unterbringen, sie mit fingierten Arbeitsverträgen ausstatten - und sich dann Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld auszahlen lassen.
Als ein regionaler Schwerpunkt dieser Betrugsdelikte gilt das Ruhrgebiet - die Heimat von Ministerin Bas, die den Wahlkreis Duisburg im Bundestag vertritt. Schon zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bas Maßnahmen gegen den Sozialbetrug angekündigt und sich regelmäßig mit betroffenen Kommunen ausgetauscht.
Aus dem Bundessozialministerium hieß es, "immer mehr Kommunen berichten von erheblichen Problemen mit einigen Zuwanderergruppen aus EU-Staaten". Diese würden unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Sozialleistungen beanspruchen, seien aber "nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig oder in fingierten Beschäftigungsverhältnissen angemeldet" und brächten "nur sehr wenige Qualifikationen und Sprachkenntnisse" mit. Die Leistungsempfänger seien "häufig selbst Opfer kriminell organisierter und oft menschenhandelsähnlicher Strukturen", betonte das Ministerium.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen laut Aktionsplan bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden. Dies solle "im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und vorbehaltlich bestehender Finanzierungskompetenz des Bundes" erfolgen.
K.Zehetner--SbgTB