Salzburger Tageblatt - Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt

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Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt
Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt / Foto: OMAR HAJ KADOUR - AFP/Archiv

Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt

In Syrien hat ein Gericht den früheren Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil am Dienstag mit "Kriegsverbrechen" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" Assads nach dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011. Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad, der im Dezember 2024 von islamistischen Kämpfern gestürzt wurde und ins Exil in die russische Hauptstadt Moskau floh.

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Zum Tode verurteilt wurde am Dienstag auch der frühere hochrangige Sicherheitsverantwortliche Atef Nadschib, ein Cousin Assads. Nadschib wurde wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" schuldig gesprochen, die er nach Überzeugung der Richter als Leiter der Sicherheitsbehörden in der syrischen Provinz Daraa begangen hatte. Unter anderem wurden ihm die "vorsätzliche Tötung von Kindern unter 15 Jahren" und "Folter mit Todesfolge" zur Last gelegt.

In der Provinz Daraa hatte im Jahr 2011 der Aufstand gegen die Assad-Regierung begonnen. Nadschib war im Januar 2025, wenige Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung, in der syrischen Hafenstadt Latakia festgenommen worden.

Der Prozess gegen den Ex-Machthaber selbst und dessen Umfeld war im April eröffnet worden. Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen.

Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden zwischen 2011 und 2024 mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Im Dezember 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung als Präsident an.

M.Langthaler--SbgTB