BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann. Er prüft eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Diese klagte gegen ein Unternehmen, das kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur Ummeldung. (Az. I ZR 253/25)