Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)