Bundesverfassungsgericht: Handel mit Flensburger Punkten bleibt verboten
Wer versucht, wegen eines Verkehrsvergehens erteilte Punkte in Flensburg an Unbeteiligte weiterzugeben, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, lehnte das Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die noch junge Regelung im Straßenverkehrsgesetz ab. Damit bleibt der Handel mit Punkten verboten.