Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötung in Gemeinschaftsunterkunft in Hessen
Weil er einen Mitbewohner getötet haben soll, hat das Landgericht im hessischen Kassel gegen einen 24-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Krankheit als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Urteil wurde am Montag verkündet.