Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier
Wenige Wochen vor den Neuwahlen in Spanien hält der Oberste Gerichtshof an der Aussetzung des Wahlrechts für zahlreiche außerhalb Spaniens lebende Wähler fest. Nach einer Beschwerde bekräftigten die Richter am Montag, dass bestimmte unter dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgerte Spanier nur wählen dürfen, falls sie nachweisen können, dass ihre Angehörigen tatsächlich vor dem Bürgerkrieg (1936–1939) und der Franco-Diktatur (1939–1975) geflohen sind.