Keine Sozialversicherungspflicht für selbstständige Stuntleute mit hohen Ausgaben
Selbstständige Stuntleute, die hohe Ausgaben für den Einsatz bei einzelnen Filmszenen auf sich nehmen, sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wegen der eigenen Investitionen in Ausrüstung wie etwa Seiltechnik oder Schutzkleidung besteht für die Stuntleute ein wesentliches unternehmerisches Risiko, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. Damit gab das Gericht einem Stuntman Recht, der gegen eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung geklagt hatte.