Gericht: Verfassungsschutz durfte Asylbewerber in Malta nicht befragen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Sicherheitsbefragung eines nigerianischen Asylbewerbers in Malta durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Die Befragung habe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Der Asylbewerber war im Januar 2019 über die Mittelmeerroute nach Malta gelangt. Im Rahmen einer europäischen Vereinbarung wollte Deutschland einen Teil der dort befindlichen Asylbewerber übernehmen.