Urteil: Polen muss in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen
Ein EU-Land muss eine Ehe anerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurde - auch wenn es sich bei den Eheleuten um zwei Männer oder zwei Frauen handelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle EU-Länder in ihrem nationalen Recht die Ehe für alle einführen müssen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. (AZ. C-713/23)